Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung

DIETLIND STIESCH

Dipl.-Ing. | Architektin

Wir ermitteln Werte, mit denen Sie rechnen können

Sie benötigen eine Werteinschätzung Ihrer Immobilie? Oder verändern sich die Besitzverhältnisse Ihrer Liegenschaften? Bei Abstimmungen in Erb- oder Ehegemeinschaften, bei der Vermögensübertragung oder für steuerliche Zwecke ist der tatsächliche Marktwert der Immobilie der entscheidende Ausgangspunkt.

Durch meine sachverständige Begutachtung erhalten Sie Werte und Beurteilungskriterien an die Hand, die Sie bei anstehenden Verhandlungen unterstützen und treffsicher agieren lassen.

Meine Sachkenntnis als Architektin und die Erfahrung und Marktkenntnis als Sachverständige liefern die Grundlagen für eine fundierte Bewertung Ihres Objektes. So entstehen Gutachten, die Qualitäten transparent machen, Chancen und Risiken aufzeigen und Marktentwicklungen nachvollziehbar darstellen.

Meine sachkundige und vertrauliche Bewertung von Immobilien gibt Ihnen Zutrauen und die nötige Sicherheit für Ihre persönlichen Entscheidungen.

Profil

Dietlind Stiesch
STIESCH Immobilienbewertung

Kaufmännisch geprägt, Studium der Architektur (TU Braunschweig, Diplom-Ingenieurin) und über 20 Jahre Berufserfahrung in der Planung, Kalkulation und Beurteilung von Wohnimmobilien und Gewerbe- und Industriebauten.

J∙S∙K Dipl.Ing. Architekten, Braunschweig | GOLDBECK Süd GmbH, Niederlassung Ulm | ott architekten, Augsburg

Freischaffende Architektin in der Bayerischen Architektenkammer,
Sachverständige für Immobilienbewertung (vdp Pfandbriefakademie) und Verbandssachverständige
im Bundesverband deutscher Grundstückssachverständiger e.V. — BDGS.

Meine sachkundige und vertrauliche Bewertung von Immobilien gibt Ihnen Zutrauen und die nötige Sicherheit für Ihre persönlichen Entscheidungen.

Leistungen

Vielen Dank für die angenehme Zusammenarbeit mit hohem Erkenntnisgewinn.

— Family Office, Wertindikation Gewerbeobjekt

Ich erstelle Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB, beurteile Ihre Immobilien nach den gesetzlichen Vorgaben der Immobilienwirtschaft und berate Sie gern.

Verkehrswertermittlungen für
  • Vermögensauseinandersetzungen bei Scheidung oder Erbfall
  • Ankauf- oder Verkaufsentscheidungen
  • steuerliche Zwecke bei Erbschaft oder Schenkung
  • steuerliche Zwecke der Ertragsbesteuerung (z.B. Einlage oder Entnahme von Betriebsvermögen)
  • Vermögensaufstellung und Immobilien-Anlagestrategie
Bewertung von
  • Ein- und Mehrfamilienhäusern
  • Wohn- und Geschäftshäusern
  • Eigentumswohnungen und Teileigentum
  • Gewerbe- und Industrieimmobilien
  • Spezialimmobilien (z.B. Gastronomie, Handel, Gesundheit)
  • bebauten und unbebauten Grundstücken
  • Belastungen und Rechten an Grundstücken
  • Erbbaurechten und -grundstücken
Beratung zur Wirtschaftlichkeitsabschätzung von Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben oder Optimierungen Ihres Grundstücks

Vielen Dank, dass Sie zu unseren Fragen explizit Stellung genommen haben, damit können wir uns besser zurechtfinden. Wir wollen nicht zu teuer sein, aber wollen uns auch den Spielraum erhalten, um den Modernisierungsstandard beizubehalten. Dazu war Ihre Einschätzung für uns sehr kostbar. Auch in den Gutachten der anderen Immobilien haben wir Ihre Genauigkeit und Ehrlichkeit sehr geschätzt. Sie haben uns in Fragen der Erbteilung deutlich vorangebracht. Auch dafür möchte ich mich nochmals ganz herzlich bedanken.

– Eigentümerin Wohn- und Geschäftshäuser, Vermögensauseinandersetzung

Die Zusammenarbeit mit Frau Stiesch war für uns extrem wertvoll: Sie hat uns mit ihrem professionellen Gutachten sehr schnell und speditiv geholfen, eine für uns geeignete Lösung zu finden.

– Eigentümergemeinschaft ETW, Vermarktung

Wir haben Frau Dipl.-Ing. Stiesch mit einem Gutachten zur Auflösung unserer Eigentümergemeinschaft beauftragt und unsere Erwartungen wurden mehr als erfüllt. Frau Stiesch ist sehr kompetent und außerordentlich engagiert, ist immer ansprechbar, und denkt voll im Sinne der Sache. Wir werden im Bedarfsfall jederzeit wieder ihren Sachverstand in Anspruch nehmen und sprechen eine uneingeschränkte Empfehlung aus. Herzlichen Dank nochmals für Ihre einwandfreie Arbeit!

– Eigentümerin ETW, Teilungsauseinandersetzung

Ich danke noch einmal für Ihre Unterstützung aus neutraler Position. Ihre Informationen sind sehr wertvoll für uns.

– Eigentümer Liquidationsobjekt Erbfall

Wir benötigten eine Wertermittlung für eine Bestandsimmobilie, Baujahr 1971, und zwar in einem engen Zeitfenster. Die Kontaktaufnahme mit Frau Stiesch war unkompliziert und die Besichtigung konnte zügig stattfinden. Sie war bestens vorbereitet und hat das Objekt mit dem nötigen Blick für eventuelle Schwachpunkte und Stärken begutachtet. Die Wertermittlung wurde zur vollsten Zufriedenheit unserer drei beteiligten Parteien durchgeführt. Unser Eindruck war durchweg positiv: Freundlich, kompetent, flink und gründlich.

– Kaufinteressenten MFH

Wissenswertes

Ausschlaggebend für Inhalt und Aufbau eines Gutachtens ist stets der konkrete Bewertungszweck.

Benötigen Sie eine Kaufpreisprüfung, den Nachweis für steuerliche Zwecke oder eine Wertermittlung zum Vermögensausgleich im Erbfall oder die Auseinandersetzung bei Ehescheidung?

Je nach Art Ihrer Immobilie werden unterschiedliche Bewertungsverfahren für die Ermittlung des Vergleichswertes, des Sachwertes und/ oder des Ertragswertes angewandt, um den Marktwert des Grundstücks geeignet zu erfassen und darzulegen. Dazu gehört die genaue Analyse des Immobilienmarktes ebenso wie eine profunde Lage- und Objektbeurteilung.

Im Netzwerk mit Kollegen bin ich in der Region Augsburg – München – Bodensee für Unternehmen und private Auftraggeber tätig. Referenzen lege ich gerne in einem persönlichen Gespräch vor.

Vor dem Hintergrund meiner Unabhängigkeit können wir einzelfallbezogen abstimmen, welche Form von Gutachten, Einschätzung oder Beratung Ihrem Bedarf am besten gerecht wird.

Alle zur Verfügung stehenden Unterlagen erleichtern die Herangehensweise.
Liste der für die Erstellung eines Gutachtens erforderlichen Unterlagen

Mein Honorar richtet sich nach dem Wert der Grundstücke, Gebäude, anderer Bauwerke oder Rechte, der zum Zeitpunkt der Wertermittlung festgestellt wird; bei unbebauten Grundstücken ist der Bodenwert maßgebend. Es kann nach Stundensätzen oder als Pauschalpreis vereinbart werden.

Grundlage ist die Honorartafel des Bundesverbandes Deutscher Grundstückssachverständiger (BDGS).

Kontakt

Für weitere Informationen und Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

Ihre Sachverständige für Immobilienbewertung
Dipl.-Ing. Architektin
Dietlind Stiesch

Boschstrasse 6
86356 Neusäß
T : 0821 - 4860 4951
F : 0821 - 4860 4949
M: 0170 - 41 444 82
mail@stiesch-immowert.de

Meine sachkundige und vertrauliche Bewertung von Immobilien gibt Ihnen Zutrauen und die nötige Sicherheit für Ihre persönlichen Entscheidungen.